Einspruch VI

2012
17.5 min.

short film, English and Swiss-German
Director Statement
Der Kurzfilm in der Serie von 5 Vorgängern Einspruch 6 ist der 6. Kurzfilm einer Serie, die 1999 begann und den Tod eines palästinensischen Asylsuchenden zum Thema hatte, der bei der Ausschaffung erstickt war, weil sein Mund mit Klebeband abgedeckt worden war. 2001 folgte Einspruch 2, der sich mit dem Selbstverbrennungsversuch eines abgewiesenen Georgiers beschäftigte. Einspruch 3 nahm als Groteske den Zynismus auf, mit dem Asylsuchende in Nachbarländer zurückgeführt werden, ohne dass auf ihre Gesuche eingegangen wird. Einspruch 4 behandelte den Tod eines afrikanischen Ausschaffungshäftlings, der von Polizisten bäuchlings auf den Boden gedrückt worden war. Einspruch 5 hatte die Verweigerung von Solidarität mit sans Papiers zum Thema als Folge neuer Gesetze, die das Volk gutgeheissen hatte. Wer nach seinem Gewissen handelt und sans Papiers hilft, macht sich strafbar. Einspruch 6 nimmt den dritten Todesfall auf, der sich in der Schweiz innerhalb von elf Jahren bei Zwangsausschaffungen ereignete. Er reiht sich damit nahtlos in die Serie. Die Kurzfilme sind keine blossen Anklagen. Sie sind nicht in erster Linie politische Statements. Die Betroffenen werden nicht nur als Opfer und als Asylsuchende gesehen, sondern als Menschen. Und der Zuschauer soll es nicht einfach haben, er soll herausgefordert werden, soll sich gewissermassen fragen, wo er denn steht, menschlich in seiner Empathie, welches sein Anteil ist – wenn auch nur ideell - an den Fehlern unseres Systems, unserer Mentalität. Die Kurzfilme sollen Spiegel sein unserer Gesellschaft, und die Frage ist nicht bloss, was geschieht mit abgewiesenen Asylsuchenden, sondern auch, was geschieht mit uns, die wir abschieben und zurückbleiben?